Allgemeine Geschäftsbedingungen

Theo Fischer | SITmind

Im Folgenden »SIT« genannt

(Stand 2025)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen von SIT haben ausschliessende Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

 

2. Leistungserbringung bei überbetrieblichen Seminaren

2.1. Bestellungen und Anmeldungen durch den Vertragspartner, die über unsere Website, per E-mail, Fax oder Brief zustande kommen, sind bindende Angebote. SIT ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, per Post oder per Fax anzunehmen. Mit Zugang der Auftrags- oder Anmeldebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen SIT und dem Vertragspartner zustande.

2.2. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen enthalten: die praxisnahe Seminar- und Weiterbildungsleistung, umfangreiche Teilnehmerunterlagen sowie das Teilnehmerzertifikat.

2.3. Nicht im Preis enthalten sind hingegen die Mehrwertsteuer von aktuell 8.1% sowie allfällige Übernachtungs- und Verpflegungskosten und die Tagespauschalen des Hotels. Diese müssen direkt mit dem Hotel abgerechnet werden.

2.4. Anpassungen und Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Seminars bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Dozenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich SIT um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Seminarinhalte ausfallen, ermässigt sich die Seminargebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung von SIT ist ausgeschlossen.

2.5. SIT ist berechtigt Teilnehmer vom Seminar auszuschliessen, falls diese den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören. Eine Rückerstattung der Seminargebühr wird ausgeschlossen.

 

3. Leistungsumfang bei Beratungs- und Inhouse-Leistungen

3.1. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag. Bei Unklarheiten über den genauen Umfang einzelner Leistungen gelten die Standardleistungen des Auftragnehmers als vereinbart.

3.2. Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung.

3.3. Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter des Auftragnehmers SIT besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

3.4. Kundenprojekte werden nur im Auftragsverhältnis und nicht als Werkvertrag ausgeführt.

3.5. Das im Rahmen der Leistungserbringung vom Auftragnehmer erbrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Mit der Auftragsvereinbarung bzw. der Bezahlung der entsprechenden Honorarrechnungen erhält der Kunde das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z. B. in Form von Checklisten, Formularen, Methoden, Expertisen etc.) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Rahmen des Auftrages erbrachten Know-how an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

3.6. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, insbesondere nicht für Verzögerungen, die durch beim Kunden eintretende Ereignisse und Bedingungen entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Informationen, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Versetzung von Personal, Beschlüsse der Geschäftsleitung etc.).

3.7. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die sofortige Information des Kunden, sobald sich irgendwelche Bedingungen oder Verzögerungen anzeigen, die die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen könnten.

 

4. Hotel, Übernachtung, Tagespauschale

4.1. Unsere Veranstaltungen finden in Seminarhotels statt. Die Teilnehmenden übernachten im Seminarhotel oder in einer selbst gewählten Unterkunft.

4.2. Die Übernachtungskosten sind in der Seminargebühr nicht enthalten. Die Hotels stellen den Teilnehmenden individuell Rechnung, die Hotelrechnung ist am letzten Seminartag beim Auschecken durch den Teilnehmenden zu bezahlen.

4.3. Die Tagespauschale (inkl. Mittagessen) ist zusammen mit den sonstigen Aufwendungen wie Getränke u. a. vom Teilnehmer am letzten Seminartag direkt an das Hotel zu bezahlen, sofern sie nicht im Halbpensions-Preis bereits inbegriffen ist.

 

5. Umbuchungen und Stornierung: Überbetriebliche Offene Seminare

5.1. Umbuchungen: Müssen Sie aus dringenden Gründen ein Seminar umbuchen, so ist dies bis 6 Wochen vor Seminarbeginn einmalig und gegen eine Gebühr von € 400.- möglich.

5.2. Nicht besuchte Seminare oder Seminarteile verfallen, sofern keine Umbuchung vorgenommen wurde. Im Fall einer Sortimentsveränderung erfolgt die Umbuchung auf Vorschlag der Seminarleitung auf ein Seminar, das dem gebuchten möglichst ähnlich ist.

5.3. Stornierungen: Eine Annullation einer Anmeldung ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn kostenlos. Zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr zur Zahlung fällig. Die gesamte Seminargebühr ist zu entrichten, sofern der Rücktritt später als 1 Monat vor Seminarbeginn erfolgt. Alternativ kann bis 3 Tage vor Seminarbeginn ein(e) Ersatzteilnehmer(in) gestellt werden.

 

6. Stornierung: Beratungs- oder Inhouse-Leistungen

6.1. Bei einer Annullierung von definitiv vereinbarten Beratungs- oder Inhouse-Leistungen durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung werden 20% des in der Offerte vereinbarten Betrages als Stornogebühr verrechnet.

6.2. Erfolgt die Absage innert 4 Wochen vor Beginn, so werden 60% der vollen Kosten in Rechnung gestellt. Wird eine definitiv bestellte und bestätigte Leistung durch den Kunden innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so werden 100% der Gesamtkosten zur Zahlung fällig. Diese Regelung gilt nicht, wenn in der schriftlichen Offerte anders lautende Vereinbarungen getroffen werden.

 

7. Preisgestaltung: Offene Seminare

7.1. Die Seminargebühren können in Euro bezahlt werden. Andere Währungen nach Rücksprache. Überweisungen sind ohne Abzug von Bankgebühren, Porti etc. rein netto zu entrichten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

7.2. Grundlage für sämtliche Preise ist die jeweilige Seminarbeschreibung.

7.3. Der Rechnungsbetrag wird 6 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, muss in jedem Falle der Rechnungsausgleich vor Antritt des Seminars erfolgt sein. SIT ist berechtigt, den Teilnehmer auszuschliessen, wenn die jeweilige Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.

7.4. Bei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz verlangt und berechnet.

 

8. Preisgestaltung: Beratungs- oder Inhouse-Leistungen

8.1. Grundlage für sämtliche Preise ist die jeweilige Offerte.

8.2. Sämtliche Rechnungen werden in Abstimmung mit dem Kunden in Schweizer Franken oder Euro gestellt. Andere Währungen nach Vereinbarung.

8.3. Die Leistungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils in monatlichen Teilrechnungen analog zum angefallenen Aufwand verrechnet.

8.4. Sämtliche Rechnungen sind nach Erhalt, netto Kassa innert 10 Tagen zu bezahlen. Überweisungen sind ohne Abzug von Bankgebühren rein netto zu entrichten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

 

9. Urheberrecht

9.1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten

9.2. SIT oder berechtigte Dritte behalten sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten von Veranstaltungen, insbesondere den ausgegebenen Arbeitsunterlagen in schriftlicher, wie auch in digitalisierter Form ausdrücklich vor.

 

10. Vertraulichkeit

10.1. Seitens des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.

10.2. Seitens des Auftraggebers:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Auftragnehmer erhaltenen Informationen ohne schriftliche Genehmigung weder betriebsintern zu einem anderen als im Auftrag formulierten Zweck noch zur Begünstigung Dritter zu verwenden. Die direkte oder indirekte Weitergabe der Unterlagen, die im direkten Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Daten werden gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt (siehe www.sit-mind.com/datenschutz). Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Wir versichern, dass Ihre Daten mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages genutzt werden.

 

12. Vorzeitige Vertragsauflösung

12.1. SIT ist berechtigt, vor Beginn des vom Teilnehmer gewählten Seminars oder Programms vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie die Veranstaltung wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchführen kann. Dasselbe gilt bei einer Verhinderung des Veranstaltungsleiters aus wichtigem Grund oder höherer Gewalt (wie z.B. Katastrophen, Epidemien, gravierende politische oder gesellschaftliche Verwerfungen, die eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen und durch eine Verschiebung vermieden werden kann). SIT nimmt eine kostenfreie Umbuchung auf eine Folgeveranstaltung oder ein gleichwertiges Seminar vor. Eine Verschiebung durch den Veranstalter berechtigt nicht zur Annullation des gebuchten Programms seitens des Teilnehmers. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers (wie z.B. Reise- und Hotelspesen) sind ausgeschlossen.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen in ihren wirtschaftlichen Konsequenzen möglichst nahe kommt.

 

13. Versicherungen und Gerichtsstand

13.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bamberg, Deutschland. Es gilt  deutsches Recht.

13.2. Auch wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bamberg, Deutschland.

13.3. Die Versicherung von Schäden aller Art wie z.B. Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, Annullation etc. ist Sache des (der) Anmeldenden. Wir erbringen keine Versicherungsleistungen, jegliche Haftung unsererseits wird wegbedungen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bamberg, Deutschland.

13.4. Die Seminarteilnehmenden haben sich selbst im Rahmen der von den jeweiligen nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden vorgegebenen Regeln und Richtlinien vor Krankheiten zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie keine Krankheiten übertragen können. SIT übernimmt keine Haftung aus Folgen von Krankheitsübertragungen.